Rissmeldung und Entschädigung
Was ist bei einem Riss zu tun?
Den Riss unverzüglich bei der OÖ Wolf Hotline melden: 0732/ 7720 – 18889 außerhalb Amtsstunde, 0732/ 7720 – 11812 während Amtsstunde
Lage des Kadavers nicht verändern
Dokumentation der Fundstelle (Foto oder Film)
Abdecken des Kadavers, um mögliche Aasfresser fernzuhalten und die DNA Spuren zu sichern
Besichtigung vor Ort und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA Untersuchung durch einen Wolfbeauftragten
Bei Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses entschädigt das Land Oö nach angeführter Schadenstarifordnung. Unter der Voraussetzung, dass das Rissmuster bzw. die äußeren Gegebenheiten (z.B. belegbare Wolfpräsenz in der Region) einen Wolf bestätigen schließt dies auch Risse ein, bei welchen eine DNA Untersuchung nicht mehr möglich bzw. das Ergebnis durch DNA Verschleppung nicht mehr eindeutig feststellbar ist.
Schadenstarifordnung zum Download
Unter nachstehendem Link lesen Sie weitere Informationen zum Wolfs-Management.